Wirksamkeit und Akzeptanz von Zeitfenstermanagement-Systemen in der Praxis
ZEITFENSTERMANAGEMENT (ZFM) AUS DER PERSPEKTIVE DER LOGISTIKDIENSTLEISTER
Eine empirische Untersuchung zur Wirksamkeit und Akzeptanz
von Zeitfenstermanagement-Systemen in der Praxis
Mit der vorliegenden Umfrage hat CARGOCLIX erstmals Transport- und Logistikdienstleister zur Wirksamkeit von Zeitfenstermanagement-Systemenbefragt. Insgesamt 622 Unternehmen haben sich beteiligt. „Wartezeiten an der Rampe“. Das Thema steht seit Jahren in Industrie, Handel und Dienstleistung ganz oben auf der Agenda. Gutachten werden geschrieben, die Transparenz unter den Beteiligten beschworen, und doch gibt es an der Ursache keinen Zweifel: Solange Transportunternehmen jederzeit ungeplant anliefern können, ist der Stau an der Rampe verbunden mit langen Schlangen in Stoßzeiten und mehrstündigen Wartezeiten vorprogrammiert. Dabei lässt sich das Fazit aller bekannten Studien auf eine einfache Formel bringen: Ein gutes und flexibles Zeitfenstermanagement erhöht die Effizienz an der Rampe für Rampenbetreiber und Logistikdienstleister gleichermaßen. Es verbessert die Abläufe im Güterverkehr und ermöglicht eine effizientere Nutzung der Infrastruktur. Nicht zuletzt trägt eine pünktliche Abfertigung an der Laderampe zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei. Die
Zufriedenheit der Rampenbetreiber mit Zeitfenstermanagement-Systemen, insbesondere im Hinblick auf eine höhere Transparenz der Prozesse im Warenein- und -ausgang und damit verbunden eine höhere Wirtschaftlichkeit, belegen inzwischen auch zahlreiche Praxisbeispiele.
Trotzdem wird insbesondere unter den Frachtführern die Diskussion um den Nutzen von Zeitfenstermanagement-Systemen kontrovers geführt. Laut der Untersuchung des Bundesverkehrsministeriums „Schnittstelle Rampe – Lösungen zur Vermeidung von Wartezeiten“ aus dem Jahr 2013 räumen die Rampenbetreiber dem Instrument Zeitfenstermanagement einen höheren Lösungsbeitrag zur angespannten Situation an der Rampe ein, als die Logistikdienstleister. Danach bescheinigen 59,8 Prozent der Rampenbetreiber aus der Industrie und immer noch 44,8 Prozent aus dem Handel den Systemen, einen hohen und sehr hohen Beitrag zur Lösung der Probleme an der Rampe zu leisten. Demgegenüber
sehen jedoch nur 35,7 Prozent der Transport- und Logistikdienstleister in ZeitfenstermanagementSystemen einen hohen und sehr hohen Beitrag zur Verkürzung von Wartezeiten oder bürokratischem Aufwand an der Rampe. Transport- und Logistikdienstleister stehen der Einführung von Zeitfenstermanagement-Systemen somit eher kritisch gegenüber. Mit der vorliegenden Studie hat CARGOCLIX erstmals gezielt eine Befragung der Logistikdienstleister als Nutzer zur Wirksamkeit von Zeitfenstermanagement-Systemen in Auftrag gegeben.
Insgesamt 622 Logistikdienstleister haben den Fragebogen zu den Veränderungen und Verbesserungen an der Rampe nach der Einführung von Zeitfenstermanagement-Systemen beantwortet. Damit gehört die Untersuchung zu den größten ihrer Art. Die Ergebnisse sind vor dem Hintergrund der kritischen Einstellung der Zielgruppe ebenso überraschend wie erfreulich. Die hohen Akzeptanzwerte weisen darauf hin, dass die Zustimmung zu Zeitfenstermanagement bei den Logistikdienstleistern gestiegen ist. Dies mag auch daran liegen, dass die
zunehmende Zahl von Anlieferungen und Abholungen ohne Zeitfenstermanagement-Systeme kaum mehr zu bewältigen wäre. Gleichzeitig haben sich Zeitfenstermanagement-Systeme allerdings auch deutlich weiterentwickelt und passen sich heute dank neuer dynamischer Funktionen „wie ein Maßanzug“ an individuelle Anforderungen an. Als Handlungsbedarf Nummer 1 zeigt die vorliegende Untersuchung aber auch auf, dass Rampenbetreiber Verbesserungspotenziale haben, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Zeitfenstern und die Kommunikation der Erfolge durch den Einsatz von Zeitfenstermanagement. Als ein führender Anbieter von Zeitfenstermanagement-Systemen freuen wir uns, Ihnen mit dieser Studie eine umfassende Analyse der Wirksamkeit und Akzeptanz von Zeitfenstermanagement-Systemen in
der Praxis vorlegen zu können.
Freiburg i.Br., im Februar 2016
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